Ein Auszug aus dem Alp- und Berggesetzbuch

Ein Auszug aus dem Alp- und Berggesetzbuch

§1Freundlichkeit

Sei stets freundlich und lasse dich von nichts aus der Ruhe bringen.

§2 Erfreue dich

Berge und Natur sind bei jeder Wetterlage zu schätzen, zu genießen und zu bewundern.

§3 Sei dankbar

Sauge jeden Moment und Tag in den Bergen auf als wäre es der Letzte den du erlben kannst und sei dankbar dafür.

§4 Man Grüßt sich immer

Es wir stets gegrüßt: Zum Wohle anderer, aber auch zum eigenen Wohl ist dringlichst darauf zu achten jeden Menschen, Wanderer und Älpler der dir in den Bergen begegnet freundlich zu grüßen und dies mit einem Lächeln zu quittieren. Freundlichkeit, Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft sind wichtige Bestandteile dieser heute so selten angewendeten Eigentschaft „sich Grüßen“ und sollen an die Worte „hier oben scheint noch alles in Ordnung zu sein“ erinnern um dies bewahren zu können. Dieser Paragraph ist einer der wichtigsten. Es sollte daher darauf geachtet werden diesen in Fleisch und Blut übergehen zu lassen. Sollte der Gegenüber das Hallo Aufgrund von Bequemlichkeit oder Vergesslichkeit nicht erwidern, ist es erwünscht diese Person nochmals mit lauterer aber dennoch freundlicher Stimme ein zweites mal (ggf. mehrmals) zu Grüßen. Solange bis Reaktionen ersichtlich werden. Sollten Unstimmigkeiten aufkommen tritt automatisch §1 in Kraft.

§5 Halte Berge und Natur sauber

In seltenen Fällen bedarf es hier keiner weiteren Erklärungen. In den häufigeren Fällen jedoch wird dringlichst darauf hingewiesen seinen Müll in vorhandene Aufbewahrungsbehälter zu werfen oder falls nicht vorhanden diesen in Hosentaschen, Rucksäcken etc. Nachhause in den eigenen Saustall (def. Unordnung und Müll in den eigenen vier Wänden) zu transportieren. Uneinsichtige Menschen (sogenannte Alpschweine) sollten sorgfältigst auf Wunsch der Allgemeinheit aber vorallem zum Schutz der Muttererdenatur über diesen Paragraphen unterrichtet werden. Die Unterrichtung darf auch mehrmals durch geführt werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen Alpschwein und wahren Bergfreunden tritt (zumindest anfänglich) §1 in Kraft.

§6 Handgriffe und Tore schließen

Zu Zeiten des Alpsommers die i.d.R. von Juni bis Mitte des Monats September stattfinden ist es von großer Dringlichkeit die Handgriffe von Zäunen und Durchgängen IMMER zu schließen, sollte man diese durchüberqueren. (Weitere Erklärungen sollten hier nicht nötig sein). Im Falle eines Handgriffes der von anderen geöffnet aber nicht mehr geschlossen wurde ist es dennoch wünschenswert diesen wieder zu schließen. Ein jeder Älpler würde es euch danken.

§7 RespekTIERE!

Der Hinweis dass auch Tiere ihr „Privatleben“ haben und Mutterkühe auch Mütter sind ist in diesem Paragraphen Erklärung genug. Selbstdarstellerische Aktionen in Form von sog. Selfies und Fotos sollten daher vermieden werden.